Bremerhaven, 27.02.2009
Landesbeauftragter für Informationsfreiheit lobt Bremens Onlineregister
Unkomplizierte Recherche ist jetzt möglich”
Ein nachdrückliches Lob für „wichtige Verbesserungen” stellt der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Sven Holst, in den Mittelpunkt seines mittlerweile 3. Jahresberichts, den er traditionell im März der Bürgerschaft (Landtag) sowie dem Präsidenten des Senats vorlegt. Bremen sei im Vergleich zu anderen Ländern jetzt „gut aufgestellt”, unterstreicht Holst, denn im Frühjahr vergangenen Jahres sei das sogenannte elektronische Informationsregister online geschaltet worden: „Dieser zentrale Baustein der Informationsfreiheit ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, unkompliziert und in eigener Initiative Informationen über bremisches Politik- und Verwaltungshandeln via Internet zu recherchieren.”
Viele Menschen aus anderen Bundesländern würden die Bremerinnen und Bremer um dieses Register beneiden, meint der Landesbeauftragte, es sei „sehr komfortabel eingerichtet” und ermögliche eine zielgenaue Recherche. Laut Informationsfreiheitsgesetz müssen Gesetze, Verordnungen oder auch Verwaltungsvorschriften, wie Organisations- und Aktenpläne der verschiedenen Senatsressorts und des Magistrats sowie nachgeordneter Behörden, nach und nach durch Verlinkung in das elektronische Informationsregister eingestellt werden. Im Hause der zuständigen Senatorin für Finanzen habe man sich viel Mühe gegeben bei der Entwicklung dieses Registers, erläutert Holst weiter und hebt vor allem die Möglichkeit einer verschlüsselten “Onlineanfrage” hervor, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermögliche, sich direkt mit dem jeweils zuständigen Ressort in Verbindung zu setzen.
Gleich nach Start des Online-Informationsregisters seien monatlich rund 1100 Zugriffe auf das betreffende Angebot registriert worden. In Verbindung mit den jährlich rund 38 000 Zugriffen auf die Webseite des Landesbeauftragten zeuge das von erheblichem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem demokratisch wichtigen Instrument der Informationsfreiheit, aber auch von einer hohen Akzeptanz des Angebots.
Insgesamt kommt Holst zu dem Ergebnis, „dass sich in Sachen Informationsfreiheit im Land Bremen vieles zum Guten weiterentwickelt hat”. Dennoch stellt er fest, dass es „in einigen Bereichen noch erheblichen Nachholbedarf” gebe. Einige Dienststellen seien gar nicht im Internet präsent, weil sie keine eigene Homepage hätten. Gleichwohl seien sie verpflichtet, die genannten Informationen – soweit vorhanden – in elektronischer Form anzubieten. Der Landesbeauftragte mahnt hier organisierte Hilfestellung für die Verwaltungsbereiche an, beispielsweise könnten wiederkehrende Angaben bei vergleichbaren Verwaltungseinheiten, wie etwa Ortsämtern, auch gebündelt werden.
Der erwähnte Nachholbedarf führe allerdings zu gelegentlichen Irritationen, beschreibt Holst beispielhaft: Ein Bürger, der Informationszugang zu mehreren Verwaltungsvorschriften beim Bremer Amt für Soziale Dienste begehrt hatte, beklagte sich darüber, dass er für die Erteilung der begehrten Informationen Gebühren entrichten oder sich gedulden solle – verbunden mit dem Hinweis, nach und nach seien alle Verwaltungsvorschriften unentgeltlich im zentralen elektronischen Informationsregister zu finden. Der Landesbeauftragte wies das Amt darauf hin, es sei verpflichtet, diese Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es dürfe nicht zum Nachteil des Bürgers führen, dass dieser gesetzlichen Pflicht noch nicht genügt worden sei (Ziffer 8 des Berichts).
Nicht helfen, stellt Holst ein weiteres Beispiel seiner Tätigkeit vor, könne seine Behörde allerdings, wenn es um Informationen gehe, die zwar Bremen betreffen, die sich aber nicht in der Verfügungsgewalt einer öffentlichen Stelle des Landes befänden: Ein Mitglied einer Bürgerinitiative aus einer niedersächsischen Randgemeinde Bremens habe sich bei ihm beklagt, vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) erbetene Informationen nicht erhalten zu haben. „Es ging um aktuelle Fahrgastzahlen für mehrere Buslinien im südlichen Bremer Umland.” Die Ablehnung sei rechtens gewesen, stellt der Landesbeauftragte klar, denn der VBN sei ein Zusammenschluss mehrerer Verkehrsbetriebe in Bremen und Niedersachsen: „Das Land Niedersachsen hat aber bis heute kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet”, so Holst, „eine Bindungswirkung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber niedersächsischen Stellen besteht nicht” (Ziffer 3.3 des Berichts).
Hinweis für die Medien:
Der 3. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit ist im Internet abrufbar unter www.informationsfreiheit.bremen.de; er kann in Papierform bestellt werden unter Telefon 0421 361-2010 in Bremen und 0471 596-2010 in Bremerhaven oder per E-Mail unter
office@datenschutz.bremen.de