Das Verbraucherinformationsgesetz ist vorerst gescheitert. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bedauert, dass dieses Anliegen damit zunächst ungeregelt bleibt. Das verfolgte Ziel, als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen der letzten Zeit die Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen, ist aber aktueller denn je und bedarf weiterhin dringend einer möglichst umfassenden Regelung. Bund und Länder sind deswegen aufgefordert, dieses für einen wirksamen Verbraucherschutz so wichtige Anliegen mit Nachdruck weiterzuverfolgen und gegebenenfalls auch auf Landesebene umzusetzen.