Der Ministerausschuss des Europarats hat am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten wird die Konvention alle Vertragsstaaten verpflichten, jedem Menschen ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen einzuräumen, ohne dass dies begründet werden muss.
Es ist zu begrüßen, dass damit erstmals weltweit ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zur Informationsfreiheit auf den Weg gebracht worden ist.
Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die Konvention so bald wie möglich zu unterzeichnen und dem Bundestag zur Ratifikation zuzuleiten, damit die Konvention schnell in Kraft treten kann. Die wenigen verbleibenden Bundesländer, die noch immer keine Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, müssen ihre Haltung jetzt dringend revidieren, damit die Bundesrepublik nicht zum Schlusslicht unter den Mitgliedstaaten des Europarats wird.