Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder begrüßt die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger zusammenzufassen.
Die Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsakten und auf Zugang zu sonstigen Informationen öffentlicher Stellen sind derzeit auf eine Vielzahl von Einzelvorschriften verteilt: Sie finden sich insbesondere im Informationsfreiheitsgesetz, im Umweltinformationsgesetz und im
Verbraucherinformationsgesetz. Dabei werden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich geregelt, etwa die Voraussetzungen für den Informationszugang, die Fristen zur Beantwortung von Anfragen, die Gebühren, welche für den Informationszugang zu entrichten sind, und die Rechte auf Anrufung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Diese Zersplitterung erschwert die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei.
Bei der anstehenden Überarbeitung sollten die Vorschriften so gestaltet werden, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. Die vielfältigen gesetzlichen Ausnahmetatbestände, wegen derer ein Informationszugang verweigert werden kann,gehören auf den Prüfstand.