Die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern hat bewiesen: Der freie Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen öffentlicher Stellen ist auch in Deutschland fester Bestandteil der Demokratie. Seit 1998 haben nun schon elf Länder und der Bund ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Umweltinformationsgesetze und das Verbraucherinformationsgesetz ergänzen und erweitern den freien Zugang zu Informationen in spezifischen Bereichen.
In einer Vielzahl von Fällen haben die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass sie immer wieder auf unnötige Hindernisse stoßen, wenn sie ihre Informationsrechte geltend machen wollen. So ist es für alle Beteiligten, auch für die Behörden, immer wieder schwer zu bestimmen, welches Informationszugangsrecht gilt. Zudem mindern teilweise ausufernde Ablehnungsgründe die Erfolgsaussichten von Zugangsanträgen.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es deshalb zugunsten einer größeren Transparenz des Verwaltungshandelns für geboten,
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage anzugehen.