Nach § 12 Absatz Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) der Freien Hansestadt Bremen jährlich der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) und dem Präsidenten des Senats einen Bericht über das Ergebnis ihrer Tätigkeit vorzulegen.
Die Berichte stehen hier als PDF-Dateien zur Verfügung.
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