Nach § 11 Absatz 5 Bremer Informationsfreiheitsgesetz hat die Freie Hansestadt Bremen ein zentrales elektronisches Informationsregister eingerichtet, um das Auffinden der Informationen zu erleichtern.
In diesem zentralen elektronischen Informationsregister befinden sich Informationen aus der bremischen Verwaltung, die die Behörden den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung stellen. Hierzu gehören unter anderem alle bremischen Gesetze und Rechtsverordnungen, aber auch verwaltungsinterne Vorschriften und Beschlüsse.