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Herzlich willkommen!

Dieses ist eine Internet-Seite vom Land Bremen.
Hier können Sie lesen:
Was macht der Landes-Beauftragte für
Daten-Schutz und Informations-Freiheit?

Was bedeutet Daten-Schutz?

Viele Menschen wissen etwas über Sie.
Zum Beispiel:
Ihr Arzt kennt Ihre Krankheiten.
Ihr Arbeit-Geber weiß,
wie viel Geld Sie verdienen.
Viele Menschen kennen Ihren Namen,
Ihren Geburtstag und Ihre Telefon-Nummer.
Diese Dinge über Sie nennt man personenbezogene Daten.
Daten-Schutz bedeutet:
Nicht alles, was man über andere Personen weiß, darf man weitererzählen.
Sie haben ein Recht auf Daten-Schutz.
Das steht in mehreren Gesetz.

Was bedeutet Informations-Freiheit?

In Bremen und Bremerhaven sollen alle Menschen wissen,
was die Ämter entschieden haben
und was andere Einrichtungen von Bremen entschieden haben.

Zum Beispiel:
Wie viel Geld müssen Eltern
für den Kinder-Garten bezahlen?
Wie laut dürfen Flugzeuge fliegen?
Die Ämter und Einrichtungen dürfen das nicht geheim halten.
Sie müssen Vieles aufschreiben.
Auf eine Internet-Seite.
Da kann es jeder lesen.

Vielleicht finden Sie auf der Internet-Seite nicht das, was sie suchen.

Dann dürfen Sie einen Antrag stellen.
Vielleicht dürfen Sie dann in das Amt kommen
und dort in den Akten lesen.
Die Akten sind Mappen.
In einer Akte sind alle wichtigen Zettel zu einer Sache.
Zum Beispiel:
Zum Umbau vom Bahnhofs-Vorplatz oder
alles über Ihr Geld, wenn Sie Geld vom Sozial-Amt bekommen.
Oder die Mitarbeiter dort kopieren Ihnen etwas aus den Akten.
Und schicken es Ihnen.
Dann können Sie es zu Hause lesen.

Wie heißt der Landes-Beauftragte für Daten-Schutz und Informations-Freiheit?
Dr. Timo Utermark

Was macht er?
Er hilft Ihnen,
wenn Sie eine Frage haben zum Daten-Schutz,
oder
wenn Sie von einem Amt oder einer Einrichtung die Infos nicht bekommen.
Bitte rufen Sie die Landes-Beauftragte an.
Oder ihre Mitarbeiterinnen.
Oder schreiben Sie einen Brief.

Wo finden Sie die Infos von den Ämtern?

Auf der Internet-Seite zur Informations-Freiheit.
Wenn Sie hier klicken,
dann kommen Sie auch auf diese Internet-Seite:
zentrales elektronisches Informations-Register.

Wenn Sie die Infos dort nicht gefunden haben,
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Stellen Sie den Antrag bitte dort,
wo Sie etwas wissen möchten.
Zum Beispiel:

  • beim Sozial-Amt
  • bei Ihrem Orts-Amt
  • bei einem Bremer Krankenhaus

Wo bekommen Sie die Anträge?

Sie können den Antrag hier herunter laden.
Dann klicken Sie bitte hier: Antrag auf Informations-Zugang (pdf, 261.4 KB).

Was finden Sie auf dieser Internet-Seite noch?

  • noch mehr Infos über Informations-Freiheit
  • andere Internet-Seiten über Informations-Freiheit
  • unseren Jahres-Bericht.

Darin steht: Was haben die Landes-Beauftragte und ihre Mitarbeiterinnen in einem Jahr gemacht?
Sie können den Jahres-Bericht auch hier herunter laden.
Klicken Sie dafür bitte hier: Informations-Freiheits-Bericht.
Das ist leider alles nicht in Leichter Sprache.

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