im Internetangebot Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über "angemessene" Miethöhen und ... Einen Teil dieser Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.
Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.
Dr. Timo Utermark
28.03.2025 -
- Berichtsjahr 2024 -
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14.03.2025 -
In Zeiten, in denen die Demokratie herausgefordert ist, kommt Vertrauen in staatliches Verwaltungshandeln und dessen Nachvollziehbarkeit besondere Bedeutung zu. Zusätzlich bietet sich an, das Potenzial von Open Data für Innovation und Wachstum in der demokratischen Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) dringenden Handlungsbedarf.
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07.06.2024 -
Der Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) legte am 18. Januar 2024 einen Bericht vor, der weitreichende Vorschläge für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio beinhaltet. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Zukunftsrat sich dabei nicht mit Informationszugang und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger auseinandergesetzt hat.
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07.06.2024 -
In den meisten Ländern ist es selbstverständlich, dass auch die Kommunen den Regelungen der Informationsfreiheit unterliegen. Doch die Gesetze in Hessen und Sachsen überlassen es ihren Kommunen, ob sie transparent sein wollen – freiwillig sind es bisher nur wenige.
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Einen persönlichen Gesprächstermin können Sie gerne nach telefonischer Terminabsprache vereinbaren.
Sie können uns per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten, montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr, erreichen:
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