im Internetangebot Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über "angemessene" Miethöhen und ... Einen Teil dieser Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.
Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.
Dr. Timo Utermark
20.08.2025 -
am 4. und 5. September 2025 in Erfurt beim Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
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19.06.2025 -
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ausgeübt wird diese durch Wahlen und Abstimmungen. Der reibungslose Ablauf einer Wahl obliegt der jeweiligen Wahlleitung. Diese Aufgabe ist in größtmöglicher Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern auszuüben.
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19.06.2025 -
Zugang zu Informationen über Entscheidungen der Kommunalparlamente ist für Bürgerinnen und Bürger von besonders hohem Interesse, weil es ihr unmittelbares Lebensumfeld betrifft. Was vor Ort passiert, wird in den Kommunalparlamenten beraten und entschieden.
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28.03.2025 -
- Berichtsjahr 2024 -
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14.03.2025 -
In Zeiten, in denen die Demokratie herausgefordert ist, kommt Vertrauen in staatliches Verwaltungshandeln und dessen Nachvollziehbarkeit besondere Bedeutung zu. Zusätzlich bietet sich an, das Potenzial von Open Data für Innovation und Wachstum in der demokratischen Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) dringenden Handlungsbedarf.
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Einen persönlichen Gesprächstermin können Sie gerne nach telefonischer Terminabsprache vereinbaren.
Sie können uns per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten, montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr, erreichen:
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